Erklärung zur Accessibility
ADSEMBLING ist bemüht, die eigene Website barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dieser Erklärung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie die europäische Norm EN 301 549.
Diese Erklärung gilt für die Website www.arge-werbung.com einschließlich aller Unterseiten.
Stand: 25. August 2026
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA teilweise vereinbar. „Teilweise vereinbar“ bedeutet, dass einzelne Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt sind. Die betroffenen Punkte sind im folgenden Abschnitt aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Punkte sind uns bekannt und werden schrittweise behoben:
- Fehlende Hauptüberschrift – Auf einzelnen Seiten, darunter die Startseite, fehlt eine Überschrift erster Ordnung. Screenreader- Nutzenden fehlt damit der Einstiegspunkt in den Inhalt. (WCAG 1.3.1)
- Gliederung der Überschriften – Auf einzelnen Seiten werden Überschriftenebenen übersprungen (etwa von Ebene 2 direkt auf Ebene 4). Für Screenreader-Nutzende ist die Gliederung dadurch weniger nachvollziehbar. (WCAG 1.3.1)
- Mehrfach vergebene Kennungen – In den Referenz- und Zitat-Schiebereglern kommen technische Kennungen (IDs) mehrfach vor. Ursache ist das eingesetzte Slider-Modul. (WCAG 4.1.1)
- Farbkontraste – Die Kontrastverhältnisse von Text zu Hintergrund wurden bisher nicht systematisch gemessen. Insbesondere heller Text auf Bildern kann die Mindestanforderung von 4,5:1 unterschreiten. (WCAG 1.4.3)
- Eingebettete Inhalte Dritter – Für eingebundene Inhalte externer Anbieter (etwa Kartendienste oder Videoplattformen) können wir die Accessibility nicht gewährleisten.
- Dokumente – Zum Download angebotene PDF-Dateien sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet.
Bereits umgesetzte Verbesserungen
Im Zuge der letzten Überarbeitung wurden folgende Punkte behoben:
- Ein Sprunglink führt am Anfang jeder Seite direkt zum Hauptinhalt, sodass die Navigation mit der Tastatur übersprungen werden kann. (WCAG 2.4.1)
- Der Menü-Schalter hat eine verständliche Bezeichnung und meldet seinen Zustand (geöffnet/geschlossen) an Screenreader. (WCAG 4.1.2)
- Suchfeld und Suchschaltfläche sind beschriftet. (WCAG 3.3.2)
- Symbol-Schaltflächen – Social-Media-Symbole, Schieberegler- Pfeile und Projektkacheln haben aussagekräftige Bezeichnungen erhalten. (WCAG 2.4.4, 4.1.2)
- Der Hauptinhalt ist als Bereich ausgezeichnet und damit direkt anspringbar. (WCAG 1.3.1)
- Der Tastaturfokus ist wieder sichtbar. (WCAG 2.4.7)
- Ein Schalter „Bewegung anhalten” unten links stoppt alle automatisch ablaufenden Schieberegler und Übergänge. Die Entscheidung wird im Browser gemerkt; wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren” eingestellt hat, startet automatisch im angehaltenen Zustand. (WCAG 2.2.2)
- Das Logo trägt einen sinnvollen Alternativtext; doppelte Logo-Varianten werden Screenreadern nicht mehr vorgelesen. (WCAG 1.1.1)
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: Der ausgelieferte Seitenquelltext mehrerer repräsentativer Seiten (Startseite, Services, How we work, Referenzen, Fachbeiträge sowie ein Beitrag) wurde automatisiert gegen die Prüfpunkte der WCAG 2.1 AA untersucht, ergänzt um eine Prüfung der im Browser tatsächlich erzeugten Seitenstruktur.
Nicht Bestandteil dieser Prüfung waren die Messung der Farbkontraste, ein vollständiger Test mit Screenreader und Tastatur, die Prüfung auf Vergrößerbarkeit und Umbruchverhalten sowie die Bewertung von Videos und PDF-Dokumenten. Eine unabhängige externe Prüfung ist bislang nicht erfolgt.
Rückmeldung und Contact
Sie haben Barrieren auf dieser Website bemerkt oder benötigen Informationen in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich – wir kümmern uns darum.
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